BaFin Beschwerde
Jeder Versicherungsnehmer besitzt das Recht und die Möglichkeit, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über eine negative Verhaltensweise seines Versicherers oder in Haftpflichtschäden bei einer negativen Verhaltensweise des gegnerischen Haftpflichtversicherers zu informieren. Die Gründe für die Beschwerdemöglichkeit sind vielfältig, so zum Beispiel wenn man mit der Leistungsabwicklung des Versicherers unzufrieden ist oder der Versicherer nicht zeitnah reagiert etc.
Die BaFin Beschwerde ist eine Ausprägung der Aufsichtspflicht der BaFin, um die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des gesamten Deutschen Finanzsystems zu sichern. Die BaFin leitet die Beschwerde an das Versicherungsunternehmen mit der Bitte um Stellungnahme weiter und nimmt diese Informationen zur Kenntnis.
Allgemeine Hinweise zum Beschwerdeverfahren, die rechtlichen Grenzen der Beschwerdebearbeitung sowie sonstige notwendige Hinweise können Sie unter folgendem Link auf der Homepage der BaFin finden: http://www.bafin.de/beschwerden/beschwerden_bb.htm
Unter diesem Link können Sie zudem ein Beschwerdeformular benutzen, welches Sie direkt an die BaFin schicken können.
Wollen Sie Ihre Beschwerde schriftlich an die BaFin senden, schreiben Sie einen Brief an folgende Adresse:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) – Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn Postfach 1308 53003 Bonn
Tel.: 0228/4108-0 Fax: 0228/4108-1550
Email: poststelle@bafin.de
Web: http://www.bafin.de
Bei Fragen, die das Verfahren bei Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen betreffen,
können Sie folgende Telefon-Hotline anwählen: 0228/4108-7777
Bei Fragen, die das Verfahren bei Beschwerden gegen Banken oder Finanzdienstleistungsinstitute betreffen,
können Sie die BaFin unter folgender Rufnummer erreichen: 0228/4108-0