Motorradversicherungen

Zweiräder müssen ähnlich abgesichert werden wie Fahrzeuge mit vier Rädern. Dennoch unterscheiden sich die Vertragsbedingungen für Zweiräder von denen für andere Fahrzeuge. Im Vergleich der Motorradversicherungen lohnt es sich die Aufmerksamkeit auf jene Anbieter zu richten, die sich auf die Absicherung von Zweirädern spezialisiert haben. Obligatorisch ist die Haftpflichtversicherung auch für Motorräder. Schäden am eigenen Krad werden über eine Teil- oder Vollkasko abgesichert. Sie leistet auch bei Diebstählen, Vandalismus und Unfällen mit Tieren.

Haftpflichtversicherung
Pflichtversicherung
Teilkaskoversicherung
Wahlversicherung
Vollkaskoversicherung
Wahlversicherung
mit SchadenfreiheitsrabattSchadenfreiheitsrabatt nur als Kombiversicherung mit Vollkaskoversicherungmit Schadenfreiheitsrabatt
sichert Personenschäden, Invalidenrenten, Kosten zur Heilung, Schmerzensgeld, Sachschäden, Vermögensschädensichert Schäden am eigenen Kfz – zum Beispiel bei Brand, Explosion, Schmorbrandschäden, Glasbruchschäden, Wildunfälle, Diebstahl, Einbruch und Raub, unmittelbare Wettereinwirkungensichert Schäden am eigenen Kfz – zum Beispiel bei selbstverschuldeten Unfälle (ausgenommen bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit, hierzu zählt beim Motorrad das Nichttragen von Schutzkleidung), Vandalismus

Erhöhte Beiträge für Mitfahrer

Wird ein zweiter Fahrer mitversichert, steigt das Risiko und somit auch die Beiträge. Schränken Sie ggf. den zur Benutzung des Zweirades berechtigten Personenkreis ein.

Versicherer gewähren Rabatte

• bei Garagenfahrzeugen
• wenn ein Auto beim gleichen Versicherer geführt wird
• wenn der Versicherungsnehmer verheiratet ist

Saisonale Kennzeichen

Wenn sie Ihr Motrorrad über die Wintermonate nicht nutzen, kann sich ein saisonales Kennzeichen lohnen. Die Beiträge sinken um etwa ein Drittel und es kann gleichzeitig ein Auto zu günstigen Konditionen versichert werden. Das Saisonkennzeichen erspart die Gebühren bei den Zulassungsstellen, sowie die Versicherungsbeiträge für den Zeitraum der Nichtzulassung.

Zeitweilige Stilllegung

Die Abmeldung in der Wintersaison lohnt sich nicht, wenn die Gebühren für An- und Abmeldung über den Beiträgen für den Zeitraum der Stilllegung liegen.

Übertragung von Schadenfreiheitsklassen

Bei Zweirädern werden die Schadenfreiheitsklassen schneller hochgestuft als bei Autos. Übertragungen sind möglich, allerdings wird die unfallfreie Zeit angewendet. Ein Auto wird daher in der Regel mit einer niedrigeren Rabattklasse eingestuft.

Folgende Parameter gelten für die Motorradversicherung:

• jährliche Fahrleistung
• Alter des Versicherungsnehmers
• Dauer der Fahrerlaubnis
• Erstzulassung des Motorrades
• Regionalklasse nach Wohnort des Versicherungsnehmers
• Typenklassen (Motorradmodell)
• Leichtkraftrad, Roller oder Motorrad
• Schadenfreiheitsklasse (Unfallfreiheit)
• Fahrzeugmodifikationen
• Hubraum und Leistungsklasse

Verkehrstauglichkeit regelmäßig prüfen!

Wie alle Fahrzeuge müssen auch Motorräder regelmäßig geprüft und gewartet werden. Das gilt besonders nach längeren Zeiten des Stillstandes. Wer fahrlässig ein nicht-verkehrstaugliches Motorrad führt, riskiert im Schadensfall den Versicherungsschutz.

Checkliste bei Inbetriebnahme

• Ist die Prüfplakette gültig?
• Funktioniert die Beleuchtungsanlage einwandfrei?
• Ist das Bremslicht in Ordnung?
• Ist die Bremsanlage funktionstüchtig? (Beläge, Schläuche, Bremsflüssigkeit)
• Ist der Ölstand korrekt?
• Ist die Bereifung verkehrssicher (Risse, Profil, Reifendruck)?
• Ist die Kette geschmiert und gespannt?
• Sind die Lager in Ordnung – Radlager, Lenkkopflager, Schwinglager?
• Sofern erforderlich muss eine Fachwerkstatt hinzugezogen werden.