Liebe Leserin, lieber Leser,
endlich beginnt die Arbeit der Großen Koalition. Erfahren Sie, was sie sich im sozialen Bereich vorgenommen hat. Baustellen gibt es zuhauf. Trotz der Rentenanpassung im Juli haben viele zu wenig Rente. Pflegebedürftige können sich hohe Zuzahlungen nicht leisten, außerdem brauchen sie mehr Zuwendung. Noch fehlt es an Fachkräften. Alles kostet! Dennoch sollen wir alle steuerlich entlastet werden. Am Ende der 19. Legislaturperiode (2021) sehen Sie, was der Regierung gelungen ist.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre
Ihr David Meyhöfer
Geschäftsführender Gesellschafter
M&W Finanzoptimierung GmbH & Co. KG

Soziale Verbesserungen vereinbart

Vorhaben bei Rente, Krankenversicherung und Pflege

Ein halbes Jahr nach der Bundestagswahl kann nun die neue schwarz-rote Bundesregierung durchstarten und ihre in der 177 Seiten starken Koalitionsvereinbarung getroffenen Vorgaben umsetzen. Bei der Vereinbarung spielen sozialpolitische Themen eine wichtige Rolle.

Gesetzliche Rente

Rentenniveau
Eine Rentenkommission wird bis März 2020 Vorschläge zur nachhaltigen Sicherung der Rente nach 2025 unterbreiten. Bis dahin wird das bisherige Rentenniveau gehalten und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen.

Grundrente
Grundsicherungsbezieher, die 35 Jahre Beitrags-, Kindererziehungs- und Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen, erhalten nach Prüfung der Bedürftigkeit im Alter eine Grundrente, die zehn Prozent über dem Grundsicherungsbedarf liegt.

Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente neu hinzukommender Erwerbsgeminderter wird durch die Anhebung der Zurechnungszeit in einem Schritt um 3,5 Jahre, somit um rund 8 Prozent angehoben.

Mütterrente
Ein drittes Kindererziehungsjahr soll auch Eltern in der Rentenversicherung für ihre vor 1992 geborenen Kinder zugute kommen, die mindestens drei Kinder vor 1992 zur Welt gebracht haben. Zurzeit werden der Mutter oder dem Vater zwei Kindererziehungsjahre für vor 1992 und drei für ab 1992 geborene Kinder angerechnet.

Krankenversicherung
Die Festzuschüsse zum Zahnersatz werden von 50 auf 60 Prozent erhöht.

Sofortprogramm Pflege
Verbessert wird die Pflege und die Unterstützung für pflegende Angehörige. In einem Sofortprogramm werden 8.000 neue Fachkraftstellen in Pflegeeinrichtungen geschaffen. Der dafür erforderliche Mehraufwand erfolgt aus der GKV. Sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege werden sofort verbessert. Können Pflegebedürftige ihre Pflegekosten nicht tragen, soll auf das Einkommen ihrer Kinder erst ab 100.000 Euro zurückgegriffen werden.

Die Bundesregierung will Bundesbürger entlasten

Weniger Steuern, mehr Kindergeld und weniger Sozialversicherungsbeiträge

In dieser 19. Legislaturperiode plant die Bundesregierung einige Entlastungen für Steuerzahler, Familien mit Kindern und Sozialversicherte.

Steuerentlastungen

Einkommensteuer, Soli, Abgeltungsteuer – alle zwei Jahre wird der Steuertarif zur Bereinigung der kalten Progression an die Inflation angepasst. Dadurch wird vermieden, dass Einkommensverbesserungen in Höhe der Inflation nicht zu mehr Steuerbelastungen führen. Ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag schrittweise abgeschafft. Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge in Höhe von 25 Prozent wird aufgehoben. Stattdessen sollen die Zinserträge dem individuellen Steuersatz unterliegen.

Entlastungen für Familien mit Kindern
Kindergeld, Betreuung, Baukindergeld – ab 1. Juli 2019 erhalten Kindergeldberechtigte zehn Euro mehr Kindergeld für jedes Kind. In der zweiten Stufe wird das Kindergeld am 1. Januar 2021 um weitere 15 Euro angehoben. Für den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und für die Gebührenentlastung stellt die Bundesregierung bis 2021 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Bis 2025 wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter geschaffen. Für den Ersterwerb von Wohneigentum wird ein Baukindergeld von 1.200 Euro je Kind pro Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt. Das Baukindergeld erhalten Familien mit einem jährlichen Bruttohaushaltseinkommen bis zu 75.000 Euro. Für jedes Kind erhöht sich dieses Bruttohaushaltseinkommen um 15.000 Euro.

Bauförderung
Sonderabschreibung – Es soll erreicht werden, dass 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheime – frei finanziert und öffentlich gefördert – gebaut werden. Für den freifinanzierten Wohnungsneubau wird eine bis 2021 befristete Sonderabschreibung von fünf Prozent pro Jahr eingeführt.

Wohnungsbauprämie – Der Prämiensatz für das Bausparen von 8,8 % wird erhöht. Auch wird die Einkommensgrenze für die Prämienberechtigung von 25.600 Euro an die Einkommens- und Preisentwicklung angepasst.

Sozialversicherungsbeiträge
Krankenversicherung – Den bisher vom Mitglied allein zu zahlenden Zusatzbeitrag teilen sich ab 1. Januar 2019 – wie den normalen Krankenversicherungsbeitrag – Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte.

Arbeitslosenversicherung – Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird um 0,3 Prozentpunkte auf 2,7 Prozent gesenkt.

Jedem kann es nicht recht gemacht werden

Kritik kommt, bevor die Arbeit beginnt

Die Bemühungen der Union und SPD, gemeinsam Verbesserungen für viele Menschen in Deutschland in den nächsten Jahren zu erreichen, stoßen nicht bei allen auf Wohlwollen und Sympathie. Natürlich kann es keine Politik allen recht machen, angesichts der vielen Begehrlichkeiten und begrenzten Ressourcen. Kritische Stimmen werden laut. Einige sehen noch zu viele Schwachstellen im Sozialgefüge.

Rentenniveau bei rund 48 Prozent
Nach Prognosen der Rentenversicherung wird das Rentenniveau in den kommenden fünf Jahren nicht allzu kräftig sinken. Danach jedoch, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, zeichnet sich ein starkes Absinken des Rentenniveaus ab. Dieses Problem müsste umgehend angegangen werden. Nach Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstituts Prognos würde einfestgeschriebenes Rentenniveau von 48 Prozent die Beitrags- und Steuerzahler bis 2025 über 39 Mrd. Euro kosten. Es wird befürchtet, dass die Beiträge schneller steigen als erwartet.

Grundrente
“Die Voraussetzungen sind zu hoch, die Umsetzung zu kompliziert und die Leistungen zu niedrig“, resümiert der Chef des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Dr. Ulrich Schneider, die Pläne zur Grundrente.

Die erforderliche beitragspflichtige Erwerbstätigkeit von mindestens 35 Jahren können nur etwa ein Fünftel der Bezieher von Altersgrundsicherung vorweisen, um die Grundsicherungsrente 10 Prozent oberhalb der Grundsicherung zu erhalten. 80 Prozent der Altersgrundsicherungsbezieher werden von der Grundrente ausgeschlossen.

Nur ein Viertel der Rentnerinnen profitieren von der Mütterrente II
Fast vier Milliarden Euro könnte die Erweiterung der Mütterrente im Jahr 2019 kosten, wenn die Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, auch das dritte Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet erhalten. Allerdings gilt dies nur für Mütter, die vor 1992 mindestens drei Kinder bekamen. Durch diese Einschränkung kommen von den insgesamt 9,7 Millionen Rentnerinnen mit vor 1992 geborenen Kindern, nur etwa 2,8 Millionen Rentnerinnen zu einer Aufbesserung ihrer Rente um rund 32 Euro für das dritte und jedes weitere vor 1992 geborene Kind. 6,9 Millionen Mütter gehen leer aus.

Im Juli steigen wieder die Renten

54.000 Rentner werden dadurch steuerpflichtig

Beeinflusst von der guten Beschäftigungslage und den Lohnsteigerungen der letzten Jahre haben Rentnerinnen und Rentner Grund zur Freude. Ab Juli 2018 steigen die westdeutschen Renten um 3,22 Prozent, die ostdeutschen Renten um 3,37 Prozent. In diesem Jahr wird die gesetzliche Rentenversicherung für die Rentenerhöhung rund 5 Mrd. Euro mehr ausgeben, im nächsten Jahr sogar rund 10 Mrd. Euro. Der Bund trägt rund 219 Millionen Euro, ab 2019 jährlich 438 Millionen Euro.

Doch einiges von dem, was der Bund übernimmt, holt er sich von den Rentnern wieder, die durch die Rentenerhöhung mehr Steuern zahlen müssen oder erstmals steuerpflichtig werden. Das Bundesfinanzministerium rechnet mit rund 54.000 neuen steuerpflichtigen Rentnern und mit Steuermehreinnahmen durch die Rentenerhöhung von rund 300 Millionen Euro. Ab welchem Rentenbetrag Steuern anfallen, hängt von der Rentenhöhe und dem Rentenbeginn ab.

Jeder Rentner muss auf seine Rente Steuern zahlen, wenn sein Besteuerungsanteil der Rente zusammen mit anderen steuerpflichtigen Einnahmen den Grundfreibetrag von 9.000 Euro im Jahr 2018 für Alleinstehende und 18.000 Euro für Verheiratete übersteigt. Im Jahr 2005 begann die Umstellung der Besteuerung der Renten. Davor waren Renten im allgemeinen steuerfrei. Seitdem werden die Renten mit ihrem Besteuerungsanteil besteuert. 2005 betrug der Anteil 50 Prozent. Jeder spätere Rentenbeginn erhöhte den Besteuerungsanteil pro Jahr um 2 Prozentpunkte (ab 2020 um 1 %), sodass in 2018 bei Rentenbeginn 76 Prozent der Rente steuerpflichtig sind.

Ein Beispiel: Seit 1. Januar 2018 bekommt Herr A. erstmals eine Rente von 1.300 Euro vor Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen. Ab Juli 2018 steigt die Rente auf 1.341,86 Euro. Die Jahresbruttorente 2018 beträgt 15.851 Euro. 76 Prozent der Rente, also 12.046 Euro, sind steuerpflichtig. Als Rentensteuerfreibetrag für die nächsten Jahre werden 24 Prozent der Jahresrente des zweiten Jahres festgelegt. Als Sonderausgaben sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (in diesem Beispiel 11,1 % von 15.851 Euro) abzuziehen (1.760 Euro) und gegebenenfalls noch außergewöhnliche Belastungen. Das Finanzamt rechnet den Werbungskosten und Sonderausgaben Pauschbetrag von 138 Euro (für Verheiratete 174 Euro) runter. Am Ende liegt das zu versteuernde Renteneinkommen bei 10.148 Euro, die zu zahlende Steuer beträgt 173 Euro.

Pflegebedürftige müssen immer mehr zuzahlen

Eigenanteil bei Heimunterbringung liegt durchschnittlich bei 1.691 Euro

Inzwischen erhalten 3,1 Millionen Leistungen aus der Pflegekasse. Allerdings reichen diese Leistungen bei Weitem nicht aus, insbesondere wenn Pflegebedürftige im Heim untergebracht werden müssen. Im Bundesdurchschnitt beläuft sich der vom Heimbewohner selbst zu zahlende Betrag für die Unterkunft, Verpflegung und Investitionen zusammen auf 1.691 Euro. Dabei gibt es eine breite Streuung. Bei einem Viertel aller von der BARMER in ihrem Pflegereport 2017 einbezogenen 11.129 Pflegeeinrichtungen müssen die Heimbewohner über 2.000 Euro aus ihrer eigenen Tasche zahlen.

Erhebliche Unterschiede gibt es auch in den einzelnen Bundesländern. In Nordrhein- Westfalen und im Saarland sind die Heimplätze durchschnittlich am teuersten (2.252 Euro / 2.194 Euro), in Sachsen- Anhalt und in Sachsen am günstigsten (1.107 Euro / 1.131 Euro). Die Sozialverbände befürchten, dass die geplante bessere Bezahlung und Neueinstellung von Pflegekräften die Heimbewohner finanziell noch stärker belastet.

Außergewöhnliche Belastungen mindern Steuern

Bundesfinanzhof senkt zumutbare Eigenbelastung

Viele Bundesbürger sitzen über ihrer Steuererklärung 2017, die sie bis zum 31. Mai 2018 machen müssen, wenn sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

Zuweilen stellt sich für Steuerpflichtige die Frage, inwieweit sie ihre Krankheits- und Pflegekosten steuermindernd abziehen können. Zu dieser Frage fällte der Bundesfinanzhof im letzten Jahr ein positives Urteil. Steuerpflichtige können etwas mehr außergewöhnliche Belastungen, zu denen hauptsächlich Krankheits- und Pflegekosten gehören, vom zu versteuernden Einkommen abziehen.

Nach dem Einkommensteuergesetz § 33 werden außergewöhnliche Belastungen nur anerkannt, wenn diese Aufwendungen die festgelegte Zumutbarkeitsgrenze übersteigen. Die Zumutbarkeitsgrenze ist in drei Stufen nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte und abhängig vom Familienstand festgelegt.

Bisher gingen die Finanzämter davon aus, die Höhe der zumutbaren Belastung nach dem Prozentsatz zu richten, der den Gesamteinkünften entsprach. Bei Gesamteinkünften von beispielsweise 60.000 Euro betrug die zumutbare Eigenbelastung für einen Verheirateten mit ein oder zwei Kindern 4 Prozent der Einkünfte, also 2.400 Euro.

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs wird jetzt nur der Teil der Einkünfte, der den Stufengrenzbetrag übersteigt, mit dem jeweils höheren Prozentsatz belastet. Dies bedeutet, dass für Steuerpflichtige mit bis zu zwei Kindern und Jahreseinkünften von mehr als 15.340 Euro, die zumutbare Eigenbelastung etwas niedriger gelegt ist. Für den verheirateten Steuerpflichtigen mit Jahreseinkünften von 60.000 Euro beträgt die Zumutbarkeitsgrenze statt 2.400 Euro nunmehr 1.646,60 Euro.

Alle darüberliegenden außergewöhnlichen Belastungen sind abziehbar und mindern seine Steuerlast. Die Neuregelung senkte den zumutbaren Eigenanteil für Steuerpflichtige mit bis zu zwei Kindern und Jahreseinkünften bis 51.130 Euro um 153,40 Euro, bei Jahreseinkünften von mehr als 51.130 Euro um 664,70 Euro. Für Steuerpflichtige mit drei und mehr Kindern ist die zumutbare Eigenbelastung gegenüber der bisherigen Regelung nur bei Jahreseinkünften über 51.130 Euro um 511,30 Euro niedriger.

Geburten

2016 stieg die Zahl der Geburten in Deutschland das fünfte Jahr in Folge auf 792.131. Gegenüber dem Vorjahr wurden 54.556 mehr Babys (7 Prozent) geboren. Dennoch liegen die Geburten weit unter dem 1964 erreichten Höchststand von 1,357 Millionen. Seit 1972 bleibt die Zahl der Geborenen unter der Zahl der Gestorbenen. 2016 starben 118.771 mehr Personen als geboren wurden.

Zuwanderung

Im Jahr 2016 sind rund 500.000 Personen mehr nach Deutschland zugezogen als aus Deutschland fortgezogen. Ein Jahr zuvor betrug der Wanderungsüberschuss 1,14 Millionen Menschen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, gab es 2016 insgesamt 1.865.000 Zuzüge und 1.365.000 Fortzüge. Davon betrug die Zahl der Zuzüge von Deutschen aus dem Ausland 146.000, die Fortzüge 281.000.

Lebenserwartung

Die Lebenserwartung in Deutschland ist erneut angestiegen. Sie beträgt für neugeborene Jungen 78 Jahre und 4 Monate und für Mädchen 83 Jahre und 2 Monate. Auch für ältere Menschen hat die fernere Lebenserwartung weiter zugenommen. Sie beläuft sich z. B. von 65-jährigen Männern auf 17 Jahre und 10 Monate, für 65-jährige Frauen auf 21 weitere Lebensjahre.

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