Versicherungen verringern persönliche Risiken und schaffen finanzielle Sicherheit in fast allen Lebensbereichen. Im Versicherungsvergleich decken wir etwaige Versicherungslücken und Einsparmöglichkeiten auf. Die Überprüfung und Optimierung bestehender Verträge zahlt sich in aller Regel für Sie aus!

Was heißt “richtig versichert”?

Bedarfsgerechter Versicherungsschutz umfasst die Absicherung gegen existenzbedrohende Risiken wie Unfall, Krankheit, Pflege sowie den Schutz von Eigentum und Sachwerten.

Ihre persönlichen Verhältnisse, aber auch die Angebote der Versicherer ändern sich regelmäßig. Deshalb ist eine Überprüfung und Anpassung bestehender Verträge sinnvoll. Häufig liegen auch gerade hier die Einsparpotenziale.

Unverzichtbar für jedermann sind Haftpflichtversicherungen, Versicherungen bei Berufsunfähigkeit sowie zusätzliche Altersversorgungen. Vor allem sollen Sie genau wissen, gegen welche Risiken Sie tatsächlich abgesichert sind und gegen welche nicht!

Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir Ihren tatsächlichen Versicherungsbedarf und finden aus der Vielzahl der Möglichkeiten das beste Preis-Leistungsverhältnis. Wir betreuen Ihre Verträge und stehen auch im Schadensfall an Ihrer Seite.

Verschaffen Sie sich Klarheit!

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Mehr Möglichkeiten durch Zusatzversicherungen

Die Versicherungen gegen die finanziellen Folgen aus Krankheit oder Pflege erfolgt in Deutschland entweder freiwillig über eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenvollversicherung oder durch eine Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Während Privatpatienten die Vorteile einer optimalen medizinischen Versorgung genießen können, werden gesetzlich Versicherte immer nach den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit behandelt.

Kassenpatienten haben allerdings die Möglichkeit ihr bisheriges Leistungspaket um individuelle Bestandteile durch Zusatzversicherungen zu erweitern. Insbesondere bei Zahnbehandlungen können gesetzlich Versicherte durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung hohe Eigenbeteiligungen kompensieren.

Freiberufler und Selbstständige

Für Freiberufler und Selbstständige ist in der Regel eine Krankentagegeldversicherung notwendig sobald ein längerer Genesungsweg notwendig ist. Diese Zeitspanne stellt aber ein enormes Risiko dar, da es einen sofortigen Einkommensverlust bedeutet.

Die private Unfallversicherung zählt ebenfalls zur Grundsicherung eines Menschen, da diese auch bei Unfällen in der Freizeit leistet. Zwar sind Arbeitnehmer, die auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeit einen Unfall erleiden, an einer Berufskrankheit erkranken oder durch einen Arbeitsunfall zu Schaden kommen, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, doch die meisten Unfälle ereignen sich nicht während der Arbeitszeit. Dies gilt ebenso für Kinder im Kindergarten oder in der Schule.

Vorsorgen statt Sorgen

Junge Menschen haben oft keine oder nur geringe Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung und sollten daher dem Schutz vor den Folgen der Berufsunfähigkeit ihre Aufmerksamkeit widmen.

Selbstständige und Freiberufler, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, haben Alternativen mit einer „Schwere Krankheiten Versicherung“ oder einer Unfallversicherung. So bleiben Sie im Schadensfall finanziell beweglich.

Das Thema Pflege ist leider zunehmend nicht mehr nur eine Frage des Alters. Immer mehr junge Menschen werden zum Pflegefall. Die private Pflegezusatzversicherung kann die Leistungslücken der gesetzlichen Versicherung schließen.

Altersarmut vorbeugen!

Die Rente war mal sicher. Das Risiko von Altersarmut wird immer noch unterschätzt! Durch die schrittweise Absenkung des Rentenniveaus reicht die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr aus, um einen auskömmlichen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Beginnen Sie frühzeitig mit der betrieblichen wie auch der privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge. Wir beraten Sie zu einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Lösung,

Mit Abschluss der Familienplanung, beginnt die Vorsorge für die Hinterbliebenen. Verstirbt der Hauptverdiener einer Familie, drohen dieser oft enorme finanzielle Schwierigkeiten. Die Risikolebensversicherung zahlt der Familie des Verstorbenen den bei Vertragsabschluss vereinbarten Geldbetrag, sodass diese auch weiterhin alle anfallenden Zahlungen begleichen können.

Ich will etwas für meine Altersvorsorge tun

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Die Hausratversicherung ist unverzichtbar

Die Hausratversicherung gehört zur Grundausstattung in jedem Haushalt und dient der Absicherung des privaten Eigentums gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch und Raub. Sie entschädigt in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der gestohlenen bzw. zerstörten Gegenstände oder in Höhe der Reparaturkosten. Sollen Wertgegenstände wie Gemälde oder Schmuck mitversichert werden, muss die Versicherungssumme entsprechend angepasst sein! Neben dem persönlichen Hausrat sind auch die oft erheblichen Zusatzkosten nach einem Schadensfall versichert!

Die private Haftpflicht

Wenn Sie bei einem schuldhaft verursachten Schaden nicht unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen haften wollen, ist eine Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Haftpflichtfälle entstehen unerwartet und überraschend! Im Forderungsfall prüft diese Versicherung Rechtmäßigkeit der Forderungen und wehrt ggf. ungerechtfertigte Ansprüche über alle juristischen Instanzen ab.  Berechtigte Ansprüche hingegen werden vertragsgemäß und bis zur Höhe der Versicherungssummen reguliert.

Wohngebäudeversicherung

Für Besitzer von Eigenheimen ist die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar und bei Kreditfinanzierung häufig auch zwingend erforderlich. Mindestens 50% der Fläche des Gebäudes muss Wohnzwecken dienen. Bei mehr als 50 % gewerblicher Nutzung wird das Gebäude als gewerblich eingestuft. Der Versicherungsbeitrag ist dann höher.

Die Wohngebäudeversicherung beinhaltet Ihr Wohngebäude, alle Nebengebäude gleicher Bauart, alle Bestandteile des Gebäudes, sowie das Gebäudezubehör.

Die Absicherung gilt für folgende Risiken: Brand, Explosion, Blitzschlag, Flugzeugabsturz, Leitungswasser, Rohrbruch und Frost, Sturm und Hagel. Erweiterte Elementarschäden wie z.B. Überschwemmung, Erdsenkung oder Schneedruck können gegen Mehrbeitrag in die Versicherung eingeschlossen werden.

Wann brauche ich was?

So gut wie jedes Risiko ist versicherbar. Trotzdem sind die wenigsten Menschen bedarfsgerecht abgesichert. Einmal abgeschlossen landet eine Versicherungspolice häufig in den Akten und wird dann vergessen. Deshalb sind die meisten Deutschen entweder überversichert und geben zu viel Geld an der falschen Stelle aus. Oder sie sind unterversichert und gehen damit überhöhte Risiken ein. Erst die regelmäßige Überprüfung bestehender Verträge gewährleistet eine bedarfsgerechte Absicherung!

Die Existenzsicherung hat Vorrang! An erster Stelle sind immer die existenzbedrohenden Risiken abzusichern. So zählen die Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Haftpflichtversicherung zur Grundausstattung in jedem Versicherungsportfolio.

Die Notwendigkeit weiterer Versicherungen ist von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren persönlichen Ansprüchen abhängig.

Haben Sie diese Fragen im Kopf!

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Existenzielle Risiken absichern

Mut, Zielstrebigkeit und Eigenverantwortung sind die Attribute, die ein Existenzgründer mitbringen muss. Neben dem Selbstbewusstsein, hinter der eigenen Idee zu stehen, sind viele behördliche, rechtliche und vor allem finanzielle Hürden zu nehmen, bis die Unternehmung auf festen Beinen steht.

Wer diesen Schritt wagt, braucht einen soliden finanziellen Rückhalt. In der Realität hört bei vielen Selbständigen der Versicherungsschutz bereits bei der Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung auf. Zu Beginn der Unternehmung müssen jedoch vor allem die existenziellen Risiken abgesichert werden.

Unterversicherung vermeiden

Dazu sind nicht nur die Risiken an Leib und Leben (Krankheit, Unfall) sondern auch Schäden am Betriebsvermögen durch Einbruch, Diebstahl oder Wasser- und Brandschäden abzusichern.

Sollte es zu einem Schaden kommen, der das gesamte Anlagen- wie auch Umlaufvermögen vernichtet, welches darüber hinaus auch noch durch eine Bank vorfinanziert wurde, kommt es zu hohen finanziellen Einbußen. Daraus resultieren für das Unternehmen unkalkulierbare wirtschaftliche Probleme und im schlimmsten Fall der Ruin.

1. Ausbildung und Studium

Muss

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sind Auszubildende und Studenten, deren Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind familienversichert.

Studenten haben mit Beginn des Studiums oder mit Vollendung des 25. Lebensjahres die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Auch in der privaten Haftpflichtversicherung sind Auszubildende und Studenten in der Regel über ihre Eltern mitversichert.

Wichtig ist eine Unfallversicherung. Die meisten Unfälle geschehen während der Freizeit und sind deshalb nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert!

Sollte

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann bereits in diesem Lebensabschnitt sinnvoll sein, da die Höhe des Versicherungsbeitrages unter anderem vom Alter des Versicherten abhängig ist.

Achtung: Wenn Sie während der Ausbildung eine BU abschließen, achten Sie darauf, daß diese eine Nachversicherungsgarantie enthält.

Kann

Ziehen Sie neben der Absicherung der existenziellen Risiken eine Hausratversicherung in Betracht. Einige Versicherer bieten die Mitversicherung der Kinder über die Police der Eltern an. Lassen Sie bitte vor Abschluss prüfen, ob und bis wann Kinder mitversichert sind.

Eine Hausratversicherung wird nach dem Kosten-Nutzen-Prinzip beurteilt. Sie wird abgeschlossen, wenn der Hausrat nach Verlust nicht ohne weiteres ersetzt werden kann.

Eine Versicherung für den Rechtschutz ist in diesem Lebensabschnitt weniger wichtig. Studenten und Auszubildende sind hier ebenfalls bis zum 25. Lebensjahr noch über die Eltern mitversichert.

2. Berufseinsteiger und Singles

Muss

Nach der Ausbildung und mit Erhalt des ersten Einkommens ist man nicht länger über die Eltern versichert. Jetzt werden die größten existenziellen Risiken abgesichert. An erster Stelle steht die Krankenversicherung. Liegt das Jahres-Bruttoeinkommen als Angestellter unter 50.850 Euro, ist nur eine gesetzliche Versichrung möglich. Liegt der Verdienst darüber, besteht die Möglichkeit der privaten Absicherung. Wer sich nach seiner Ausbildung selbständig macht oder freiberuflich tätig ist, kann sich ebenfalls privat krankenversichern. Für den Abschluss einer privaten Haftpflicht ist die Zeit nun ebenfalls reif.

Statistisch wird jeder vierte Berufstätige mindestens einmal im Leben berufsunfähig. Spätestens mit dem Einstieg ins Berufsleben ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar. Wer aufgrund von Vorerkrankungen oder sonstigen Begebenheiten keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, deckelt mit einer Unfallversicherung wenigstens das Risiko eines unfallbedingten Berufsausfalls.

Sollte

Mit dem Bezug einer eigenen Wohnung wird eine eigene Hausratversicherung notwendig und sinvoll. Dabei orientiert sich die Höhe der Versicherungssumme am Wert des Hausrats.

Kann

Wer als junger Mensch bereits an die Altersvorsorge denkt wird bei einer Riester-Rentenversicherung vom Staat mit einem Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro belohnt. Berufseinsteiger können auch über die Kapitallebensversicherung Geld ansparen. Wegen der geringen Garantieverzinsung lohnt sich allerdings auch ein Blick auf andere Geldanlagen wie beispielsweise Tagesgeldkonten. Diese bieten Anlegern neben guten Konditionen auch hohe Flexibilität.
Eine Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein. Für Vielfahrer lohnt sich vor allem eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Auch eine Berufs- und Privatrechtsschutzversicherung kann in Folge von beruflichen Vertragsstreitigkeiten Vorteile bringen. Wer Rechtsstreitigkeiten bezüglich seiner Wohnung befürchtet, ob zur Miete oder Eigentum, sichert sich mit einer Eigentümer- oder Mieterrechtsschutzversicherung ab.

3. Berufstätige Paare

Mit einer Partnerschaft ändern sich auch die Verhältnisse im Versicherungsschutz. Zum Beispiel bei der Zusammenlegung der Haushalte. Viele Policen sind doppelt vorhanden und können in sogenannte Partnerpolicen umgewandelt werden.

Muss

Neben der Krankenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung, welche jeder Arbeitnehmer haben sollte, können Pärchen, die in einem Haushalt leben, die private Haftpflichtversicherung zusammenlegen.
Da die Sozialversicherungen schon heute nicht mehr ausreichen, ist es ebenfalls wichtig, Versorgungslücken über Zusatzpolicen abzusichern. Vor allem eine private Pflegezusatzversicherung ist notwendig, will man im Bedarfsfall ausreichend versorgt sein. Auch die private Altersvorsorge rückt jetzt immer stärker in den Fokus, um sich später nicht der Gefahr von Altersarmut auszusetzen.

Sollte

Mit einer Risikolebensversicherung sind die Hinterbliebenen, in diesem Fall der Partner, durch die vereinbarte Versicherungssumme finanziell abgesichert. Mit der „verbundene Leben“ können berufstätige Paare sparen und sind trotzdem rundherum geschützt.

Da man zusammen in einem Haushalt wohnt, wird die Hausratversicherung auf den gemeinsamen Haushalt angepasst. Eine Versicherung pro Haushalt reicht vollkommen aus.

Schließlich folgt die Überlegung nach möglichen Krankenzusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte. Sichert doch die GKV nur einen gewissen Grundbedarf an Gesundheitsleistungen.

Kann

Die Kapitallebensversicherung kann ebenfalls zu einer Partnerpolice umgewandelt werden. Im Fall des Erlebens bekommen beide Versicherungsnehmer die Versicherungssumme ausgezahlt. Eventuell eignen sich andere Geldanlagen, wie Aktien oder Fonds besser zur Altersvorsorge. Lassen Sie sich beraten.

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist ratsam, wenn in diesem Bereich Bedarf besteht.

4. Familien mit Kindern

Je mehr Familienmitglieder Ihr Haushalt zählt, desto größer ist der Versicherungsbedarf.

Muss

Genauso wie bei Paaren ohne Kinder sind eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine private Haftpflichtversicherung absolut notwendig. Zudem muss über eine adäquate Krankenversicherung der Kinder nachgedacht werden. Sind die Eltern gesetzlich versichert, greift die Familienversicherung, ist jedoch einer der Partner privat krankenversichert, besteht eventuell die Möglichkeit den Nachwuchs privat abzusichern.

In diesem Lebensabschnitt ist auch eine Risikolebensversicherung unumgänglich, will man im Todesfall die Betreuung der Kinder finanziell abgesichert wissen.
Auch der Abschluss oder die Aufnahme des Kindes in die private Unfallversicherung der Eltern wird dringend angeraten, da sich besonders Kinder im Alter bis zu 3 Jahren unfallbedingt recht häufig verletzen. Kommt es dadurch zu einer dauerhaften Erkrankung oder gar Invalidität übernimmt die Versicherung die Folgekosten. Lassen Sie sich beraten, wie sie dieses Risiko am besten absichern.

Eine private Altersvorsorge gehört heutzutage in jedes Versicherungsportfolio. Hier gibt es unterschiedliche Arten des Kapitalaufbaus. Besonders Familien können von den Zulagen vom Staat durch die Riester-Rente profitieren. Neben der Grundzulage von 154 Euro erhalten sie für jedes Kind 185 Euro beziehungsweise für nach 2008 geborene Kinder 300 Euro Kinderzulage.

Sollte

Besteht ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz, kann man nur mit entsprechenden Krankenzusatzversicherungen einen lückenlosen Krankenversicherungsschutz für seinen Nachwuchs bekommen.

Eine private Pflegezusatzversicherung wird wichtiger, da auch die gesetzliche Pflegeversicherung immer größere Versorgungslücken aufweist. Treten finanzielle Lücken auf, müssen diese von den Pflegebedürftigen selbst bzw. ihren Angehörigen geschlossen werden.

Da sich der Haushalt vergrößert hat, bedarf die Hausratversicherung einer Anpassung.

Kann

Kinder sind teuer. Je älter sie werden, desto größer wird auch die finanzielle Belastung. Hier sind insbesondere die Kosten der Ausbildung zu nennen. So benötigen Studenten beispielsweise rund 750 Euro monatlich zum Leben. Hier können Eltern durch den Abschluss einer Ausbildungsversicherung rechtzeitig für die Zukunft ihrer Kinder vorsorgen.

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden.

5. Bauherrn und Eigenheimbesitzer

Eigenheimbesitzer brauchen eine Wohngebäudeversicherung. Sie sichert das Haus gegen die Folgen von Blitzschlag, Leitungswasserschäden, Feuer, Sturm und Hagel. Wer in gefährdeten Lagen gebaut hat, die durch Hochwasser, Lawinen oder Erdbeben heimgesucht werden können, ergänzt den Versicherungsschutz über eine Elementarschadenversicherung.

Neben dem Schutz des Gebäudes und allen mit ihm fest verbundenen Dingen, ist eine Hausratversicherung für alle im Gebäude befindlichen Dinge wichtig.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Eigentümer von Immobilien vor den finanziellen Folgen, wenn sich Dritte auf dem Grundstück oder im Haus aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit verletzt haben.

So sichern Sie ihr Bauprojekt rundherum ab!
Wer noch nicht im Besitz einer Immobilie ist, sondern diese erst noch bauen muss, hat darüber hinaus weiteren Bedarf an Versicherungen. An erster Stelle steht hier die Bauherrenhaftpflichtversicherung, mit der eventuell geschädigte Dritte abgesichert werden. Mit der Baufertigstellungsversicherung sichert man sich zudem gegen eine mögliche Insolvenz des Bauunternehmens ab und geht damit sicher, dass das Haus dennoch fertig gebaut wird.
Mit dem Abschluss der Bauleistungsversicherung wird sichergestellt, dass Schäden, die durch unbekannte Dritte oder durch höhere Gewalt entstehen, ersetzt werden können. Die Feuerrohbauversicherung ist der Vorläufer der Wohngebäudeversicherung und dient der Absicherung gegen Feuer. Sie wandelt sich nach Fertigstellung des Hauses automatisch in eine Wohngebäudeversicherung um.
Übernimmt ein Bauherr selbst ein paar Arbeiten auf der Baustelle und bestellt Freunde, Nachbarn und Verwandte zum Helfen dazu, dann sollten die Bauhelfer über eine Bauhelferversicherung abgesichert werden.

6. Existenzgründer und Selbständige

Für Selbständige und Freiberufler gelten etwas andere Regeln. So sind sie zwar ebenfalls krankenversicherungspflichtig, jedoch können sie zwischen der privaten Krankenversicherung oder einer freiwilligen Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse frei entscheiden.

Neben der Krankenversicherung ist auch hier die Absicherung einer möglichen Berufsunfähigkeit notwendig. Allerdings leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur dann, wenn der Unternehmer in keinem Fall eine andere Tätigkeit in seinem Geschäft übernehmen kann. Daher ist für Selbständige eine Dread Disease oder auch „Schwere Krankheiten Versicherung“ sinnvoller, da diese immer im Fall der Erkrankung einer der abgesicherten schweren Krankheiten leistet.

Selbständige haben auch in Sachen Altersvorsorge oft die Wahl. So können sie freiwillig weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder eine private Altersvorsorge abschließen. Mit dem Abschluss einer Rürup-Rente können auch Unternehmer von staatlichen Förderungen profitieren.

Wer Angehörige zu versorgen hat, sollte diese mit einer Risikolebensversicherung für den Todesfall absichern.

Neben der Absicherung der eigenen persönlichen Risiken, gilt es auch die Unternehmung mit den entsprechenden Gewerbeversicherungen abzusichern. Dazu muss ein Unternehmen die Risiken kennen, die das Geschäft gefährden könnten und genau abwägen, welche Versicherungen notwendig und welche Risiken kalkulierbar sind.

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