Allgemeine Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) sind keine gesetzlichen Vorschriften, sondern Regelungen, die ohne Rücksicht auf individuell gestaltete Versicherungsbedingungen von den Versicherungsgesellschaften den meisten Versicherungsverträgen zugrunde gelegt werden.
Was wird geregelt?
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen regeln den Beginn des Versicherungsschutzes, den Umfang der Versicherung, den Eintritt des Versicherungsfalles, auf welche Art und Weise das Versicherungsunternehmen Ersatz leistet und wann Gründe vorliegen, diesen Ersatz abzulehnen, etwa wenn ein Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt.
Durch die Bezugnahme der am Versicherungsvertrag beteiligten Vertragsparteien auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden diese Vertragsbestandteil. Sofern es sich bei dem Antragsteller nicht um einen Kaufmann handelt, müssen ihm die Versicherungsbedingungen oder deren Inhalt in einer Verbraucherinformation mitgeteilt werden (§ 10a VAG).
Wie gesetzliche Vorschriften auch unterliegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der juristischen Auseinandersetzung der Auslegung.
Im allgemeinen Geschäftsverkehr sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Kraftfahrtversicherung (Kraftfahrtversicherung – Allgemein) (AKB) sowie im Transportbereich die Bedingungen für die Transportversicherung (ADB) von großer Bedeutung.
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