Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

1. Die neue Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

2. Gründe für die Schaffung der integrierten Finanzmarktaufsicht (Allfinanzaufsicht)

3. Ziele der deutschen Allfinanzaufsicht

4. Organisation der Allfinanzaufsicht und Aufgaben der einzelnen Aufsichtsbereiche

5. Die Gremien der neuen Behörde

1. Die neue Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Durch das Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002, wurde zum 1. Mai 2002 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegründet. Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind die Aufgaben der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen (BAV) und den Wertpapierhandel (BAWe) zusammengeführt worden.

Die BaFin ist eine rechtsfähige bundes unmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Sie hat ihre Dienstsitze in Bonn und Frankfurt am Main und beschäftigt rund 1.000 Mitarbeiter. Die BaFin beaufsichtigt etwa 2.700 Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleistungsinstitute und über 700 Versicherungsunternehmen.

Die Anschriften lauten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorferstr. 108
53117 Bonn

Telefon: 0228 – 42 28 0
Fax: 0228 – 42 274 94
Internet: www.bafin.de
Email poststelle@bafin.de

und Lurgiallee 12
60439 Frankfurt

2. Gründe für die Schaffung der integrierten Finanzmarktaufsicht (Allfinanzaufsicht)

Die BaFin wurde gegründet, weil: die Kunden von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungen heutzutage in immer stärkerem Umfang Finanzprodukte aus einem Guss verlangen. Banken immer mehr mit neuen Produktpaletten in die Kernbereiche vordringen, die ehemals exklusiv den Versicherungsunternehmen vorbehalten waren. Außerdem lässt sich jetzt, bei der Durchführung der Aufsicht in Deutschland unter einem Dach, das Wissen und die Erfahrung der Aufseher insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Produktkonvergenz und die Allfinanzkonzerne effizienter als bisher nutzen. Des Weiteren entfällt die in der Vergangenheit häufig sehr aufwendige Koordination zwischen den einzelnen Aufsichtsämtern.

Den branchenspezifischen Unterschieden wurde bei der Organisation der BaFin Rechnung getragen: Für die Bankenaufsicht, die Versicherungsaufsicht und den Bereich Wertpapieraufsicht/Asset-Management sind getrennte Organisationseinheiten gebildet worden. Die angesichts der Entwicklungen auf den Finanzmärkten erforderlichen sektorübergreifenden Tätigkeiten werden von mehreren Querschnittsabteilungen wahrgenommen, die von den klassischen Aufsichtssäulen organisatorisch getrennt sind. Zu den Aufgaben dieser Abteilungen gehört z.B. die Aufsicht über Finanzkonglomerate, die Koordinierung der Arbeit in internationalen Aufsichtsgremien, aber auch die seit den Terroranschlägen in New York besonders wichtige sektorübergreifende Geldwäschebekämpfung.

3. Ziele der deutschen Allfinanzaufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verfolgt im Wesentlichen drei Aufsichtsziele:
Übergeordnetes Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsektors in Deutschland sicherzustellen. Zwei weitere Ziele sind die Solvenzsicherung bei Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen, die in der Vergangenheit vor allem vom BAKred und BAV wahrgenommen wurde, und der Schutz der Kunden und Anleger. Sie können sich weiterhin kostenlos mit Beschwerden an die BaFin wenden.

4. Organisation der Allfinanzaufsicht und Aufgaben der einzelnen Aufsichtsbereiche

Kernstück der BaFin sind die drei Aufsichtssäulen, in denen die Aufgaben der ehemaligen Aufsichtsämter aufgegangen sind. Diese traditionellen Aufsichtssäulen werden jeweils von einem Ersten Direktor geleitet. Die zweite Aufsichtssäule ist zuständig für die Aufsicht über Versicherungsunternehmen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Ein Hauptziel der Versicherungsaufsicht ist die Wahrung der Belange der Versicherten. Ein weiteres Hauptziel der Versicherungsaufsicht ist es, sicherzustellen, dass die künftigen Verpflichtungen des Versicherungsunternehmens jederzeit erfüllbar sind. Die Versicherungsaufsicht wird innerhalb der neuen Anstalt von sechs Abteilungen wahrgenommen, denen insgesamt 33 Referate zugeordnet sind.

5. Die Gremien der neuen Behörde

5.1 Verwaltungsrat

Ein bedeutendes Organ der BaFin ist der Verwaltungsrat, der die Leitung der Anstalt überwacht und sie gleichzeitig bei der Erfüllung ihrer fachlichen Aufgaben berät. Außerdem entscheidet er über das Budget der BaFin, das die beaufsichtigten Unternehmen nunmehr vollständig finanzieren. Der Verwaltungsrat besteht aus 21 Mitgliedern. Er setzt sich unter anderem zusammen aus Vertretern des Bundesfinanzministeriums und anderer Ministerien, Abgeordneten des deutschen Bundestages sowie Vertretern der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und der Versicherungsunternehmen. Der Vorsitz dieses Organs obliegt dem Bundesfinanzministerium.

5.2 Fachbeirat

Bei der BaFin wird außerdem ein Fachbeirat eingerichtet, der sich aus Vertretern von Finanzunternehmen, Verbraucherschutzvereinigungen und der Wissenschaft zusammensetzt. Dieser Fachbeirat hat die wichtige Aufgabe, die BaFin zu beraten und über einen konkreten Auftrag hinaus auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Aufsichtspraxis auszusprechen. Damit ist eine umfassende Beteiligung der Wirtschaft, der Verbraucherschutzvereinigungen und der Wissenschaft im Rahmen eines institutionalisierten Rahmens gegeben.

5.3 Leitung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird von dem Präsidenten Jochen Sanio geleitet, dem als Vizepräsident Karl-Burkhard Caspari zur Seite steht. Zu Art und Umfang der Versicherungsaufsicht und zu den Befugnissen des Bundesaufsichtsamtes: siehe Versicherungsaufsicht